FAQ - Wichtige Fragen bei Einzug in ein
Pflegeheim
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Wenn Sie möchten, merken wir Sie auf unserer Interessentenliste vor.
Sie werden dann informiert, wenn ein Einzug möglich ist und können sich zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Einzug in ein Pflegeheim möglich
ist?
Vollstationäre Pflege ist möglich, wenn ambulante Pflege nicht ausreicht oder keine Pflegeperson zur Verfügung steht. Weiterhin ein Pflegegrad zwischen 1-5 vorliegen. Aktuell ist eine vollständige Impfung gegen Covid19 erforderlich.
Muss ich sofort vollstationär aufgenommen werden oder kann ich Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege in Anspruch
nehmen?
Kurzzeitpflege kann ab dem Pflegegrad 2 insbesondere dann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Kurzzeitpflegen sind in jedem Zimmer möglich. Es gibt ein besonderes „Urlaubszimmer“, ein Einzelzimmer, in dem Kurzzeitpflegegäste aufgenommen werden. Dies ist in der Regel auf Monate im Voraus ausgebucht.
Bitte rufen Sie in der Verwaltung an, um zu erfahren, ob es freie Zeiträume gibt. Dieses Zimmer ist ausschließlich zur Kurzzeitpflege verfügbar. Bei einem längeren Aufenthalt muss ein Umzug innerhalb des Hauses erfolgen.
Verhinderungspflege kann eine private Pflegeperson in Anspruch nehmen, die Urlaub macht oder durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Dann übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Kann ich mir die Einrichtung vor der Entscheidung bzw. dem Einzug ansehen?
Sie können gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Gibt es eine Warteliste für die Heimplatzaufnahme?
Es gibt eine Warteliste. Nach Aufnahme ihrer Daten, werden sie von uns kontaktiert sobald wir ein Angebot machen können. Bitte informieren sie uns, wenn sie den Heimplatz nicht mehr benötigen.
Wie schnell muss ich mich entscheiden, wenn ein Platz frei ist?
Innerhalb weniger Tage (2-3). Genaueres klären wir in einem gemeinsamen Gespräch
Finanzierung der Pflege im Heim?
Die Kosten der vollstationären Pflege sind in verschiedene Positionen unterteilt:
- Pflegesatz
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Der Pflegesatz wird nach den Pflegegraden differenziert.
Der von ihnen zu tragende Eigenanteil ist in den Pflegegraden 2-5 identisch.
Was ist, wenn ich die Eigenbeteiligung nicht zahlen kann?
In diesem Fall müssen Leistungen im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ über das zuständige Sozialamt beantragt werden. Dieses übernimmt dann gegebenenfalls die Differenz aus Heimkosten und Einkommen. Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrages behilflich. Übrigens: Kinder sind erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € zu Unterhalt für die Eltern verpflichtet.
Ist auch eine kurzfristige Aufnahme möglich?
Wenn ein passender Platz frei ist ja.
Habe ich die Möglichkeit ein Einzelzimmer (EZ) zu beziehen? Kommen dadurch Mehrkosten auf uns
zu?
Bei freien EZ ist dies möglich. Es besteht auch die Möglichkeit zunächst in ein Doppelzimmer zu ziehen und später das EZ zu erhalten. Mehrkosten entstehen dadurch nicht.
Wird meine Privatsphäre respektiert?
Ihre Privatsphäre wird respektiert. In einem Doppelzimmer muss sich ggf. arrangiert werden
Kann ich eigene Möbel mitbringen?
Unsere Zimmer werden „teilmöbliert“ angeboten, mit Pflegebett, Nachttisch und Kleiderschrank. Gerne können Sie eigene Möbel (Sessel, TV-Schrank, Kommode) mitbringen, um das Zimmer individuell einzurichten.
Wie ist die personelle Besetzung in der Nacht?
Auf jedem Wohnbereich ist eine Nachtwache
Kann ich mir einen Arzt aussuchen?
Sie haben freie Arztwahl. Mit einigen ortsansässigen Ärzten haben wir feste Visitenzeiten vereinbart
Gibt es feste Besuchszeiten?
Besuche sind bei uns immer möglich. Wir bitten aber um gegenseitige Rücksichtnahme
Wie sieht ihr Beschäftigungsangebot aus?
n unseren Häusern arbeiten fest angestellte Beschäftigungskräfte auf jedem Wohnbereich, die täglich verschiedenste Angebote anbieten. Beispielsweise Musik, Malen, Vorlesen, Bewegungsangebote, Spiele, Sinnesangebote, tiergestützte Aktivitäten, digitale Aktivitäten. Fragen sie bitte in der jeweiligen Einrichtung nach.
Kochen sie selbst?
Wir haben eine eigene Küche und bereiten die Mahlzeiten im Haus zu.
Wie ist die Wäscheversorgung geregelt?
Flachwäsche (Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche) wird vom Haus gestellt. Maschinenwaschbare Oberbekleidung wird im Haus gewaschen. Leibwäsche geben wir in eine Fremdwäscherei.
Sind eigene Haustiere erlaubt?
Dies muss im Einzelfall besprochen werden
Was bieten sie sonst noch?
- Friseur
- Fußpflege
- Kiosk
- Zu allen Wahlen ein hauseigenes Wahllokal
- Betriebskindergarten
- WLAN, TV-Anschluss und Telefon (gegen Gebühr)