Neue Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege ab 01.09.2019

Durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wurde auch das bisher bestehende Leistungskomplexsystem überarbeitet. Inhalt ist u.a. eine neue Ausrichtung auf die Wiedererlangung der Selbstständigkeit und einer individuellen Pflege.